Wie lange dauert die Genehmigung für eine Baumfällung in Dresden?

Wie lange dauert das?
Die Beantragung einer Genehmigung zur Baumfällung in Dresden ist ein wichtiger Prozess, der sowohl zum Schutz der städtischen Umwelt als auch zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften dient.
Viele Grundstückseigentümer fragen sich, wie lange dieser Prozess dauert und welche Faktoren die Bearbeitungszeit beeinflussen können.
Aktuelle Bearbeitungszeiten für Baumfällgenehmigungen in Dresden
Die Bearbeitungszeit für einen Antrag zur Baumfällung in Dresden beträgt seit einer Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes **maximal sechs Wochen**.
Diese Frist wurde vom Sächsischen Landtag verlängert, nachdem sie zuvor bei drei Wochen lag.
Die Verlängerung trat am 1. März 2021 in Kraft, als auch andere Änderungen im Baumschutzrecht vorgenommen wurden.
Es ist wichtig zu verstehen, dass die sechs Wochen eine Maximalfrist darstellen.
In der Praxis kann die Bearbeitung je nach Arbeitsaufkommen beim Umweltamt und der Komplexität Ihres Antrags variieren.
Einfache, gut dokumentierte Anträge können unter Umständen schneller bearbeitet werden.
Der Antragsprozess und seine Auswirkungen auf die Bearbeitungszeit
Um die Bearbeitungszeit zu optimieren, sollten Sie den Antragsprozess genau verstehen. In Dresden gibt es mehrere Möglichkeiten, einen Antrag auf Baumfällung einzureichen:
- Online über die Website der Stadt Dresden (www.dresden.de/Faellantrag)
- Per Fax an das Umweltamt
- Formlos schriftlich beim Umweltamt
Die Zählung der Bearbeitungsfrist beginnt erst nach Posteingang eines vollständigen Antrags.
Unvollständige Anträge können zu Verzögerungen führen, da das Amt in diesem Fall weitere Informationen anfordern muss.
Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten Sie alle notwendigen Informationen gemäß § 8 der Gehölzschutzsatzung bereitstellen.
Gültigkeitsdauer der Baumfällgenehmigung
Nach erfolgreicher Beantragung ist die erteilte Baumfällgenehmigung in Dresden **zwei Jahre lang gültig**.
Diese relativ lange Gültigkeitsdauer gibt Ihnen ausreichend Zeit, die Fällung zu planen und durchzuführen, besonders unter Berücksichtigung der Schonzeiten.
In anderen Regionen Deutschlands kann die Gültigkeitsdauer abweichen und beträgt häufig ein Jahr.
Schonzeiten und ihre Auswirkung auf die Durchführung der Baumfällung
Auch wenn Sie bereits eine Genehmigung erhalten haben, bedeutet dies nicht, dass Sie den Baum sofort fällen können.
In Dresden müssen Sie die jährliche Schonzeit für Bäume und andere Gehölze beachten, die vom 1. März bis zum 30. September dauert.
Diese Schonzeit dient dem Artenschutz, insbesondere dem Schutz brütender Vögel und anderer Tiere wie Fledermäuse.
Dies bedeutet, dass Sie selbst mit einer gültigen Genehmigung im Frühjahr und Sommer keine Bäume fällen dürfen, sondern bis zum Ende der Schonzeit am 30. September warten müssen.
Die Fällarbeiten dürfen grundsätzlich nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28./29. Februar durchgeführt werden.
Besondere Faktoren, die die Bearbeitungszeit beeinflussen können
Die Bearbeitungszeit Ihres Antrags kann durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden:
1. **Vollständigkeit des Antrags**: Unvollständige Angaben führen zu Rückfragen und verlängern den Prozess.
2. **Standort und Zustand des Baumes**: Bäume in bestimmten Schutzgebieten oder mit besonderem ökologischen Wert erfordern eine umfassendere Prüfung.
3. **Arbeitsaufkommen beim Umweltamt**: In Zeiten hohen Antragsaufkommens, besonders vor Beginn der Schonzeit, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.
4. **Komplexität der Begründung**: Bei schwierigen Abwägungsentscheidungen kann eine längere Prüfung notwendig sein.
Die Genehmigungsfiktion - was bedeutet das für die Bearbeitungszeit?
Ein interessanter Aspekt im Zusammenhang mit der Bearbeitungszeit ist die sogenannte "Genehmigungsfiktion".
Nach älteren Regelungen galt: Wenn ein Antrag nicht innerhalb der festgelegten Frist abgelehnt wird, gilt die Genehmigung automatisch als erteilt.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Beweislast für einen gestellten Antrag beim Antragsteller liegt.
Es ist also ratsam, eine Bestätigung über den Eingang Ihres Antrags zu erhalten und aufzubewahren.
Kosten des Verfahrens
Ein positiver Aspekt des Antragsverfahrens in Dresden ist, dass es kostenfrei ist.
Dies unterscheidet sich von einigen anderen Regionen in Deutschland, wo Gebühren zwischen 25 und 85 Euro anfallen können.
Die Kostenfreiheit des Verfahrens in Dresden stellt sicher, dass finanzielle Erwägungen kein Hindernis für die Einhaltung der Baumschutzvorschriften darstellen.
Fazit und praktische Tipps
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Bearbeitungszeit für eine Baumfällgenehmigung in Dresden maximal sechs Wochen beträgt, aber durch eine sorgfältige Antragstellung möglicherweise verkürzt werden kann.
Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung unbedingt die zweijährige Gültigkeitsdauer der Genehmigung sowie die Schonzeit von März bis September.
Um den Prozess zu optimieren, empfehlen sich folgende Schritte:
- Reichen Sie einen vollständigen Antrag ein, der alle erforderlichen Informationen enthält.
- Planen Sie vorausschauend und stellen Sie den Antrag rechtzeitig, idealerweise mehrere Monate vor der geplanten Fällung.
- Berücksichtigen Sie die Schonzeiten in Ihrer Planung.
- Bewahren Sie Nachweise über Ihren Antrag auf.
- Beachten Sie, dass auch bei genehmigter Fällung in der Regel eine Ersatzpflanzung vorgeschrieben wird.
Mit diesen Informationen und Tipps sollten Sie gut darauf vorbereitet sein, den Prozess der Beantragung einer Baumfällgenehmigung in Dresden effizient zu navigieren.
