Wie erhalte ich in Dresden einen Zuschuss für die Baumpflege?

Wie erhalte ich in Dresden einen Zuschuss für Baumpflege?

Wie erhalte ich in Dresden einen Zuschuss für Baumpflege?

Professionelle Baumpflegemaßnahmen können kostenintensiv sein.

Glücklicherweise gibt es in Dresden verschiedene Fördermöglichkeiten und Zuschüsse, um Bürger finanziell bei der Pflege ihrer Bäume zu unterstützen.

Im folgenden Artikel erfahren Sie ausführlich, welche Fördermöglichkeiten in Dresden bestehen, wie Sie diese beantragen können und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Warum fördert Dresden die Baumpflege?

Die Stadt Dresden verfolgt das Ziel, ihren wertvollen Baumbestand langfristig zu schützen und zu erweitern.

Gerade alte Bäume sind von besonderer Bedeutung: Sie bieten Schatten, verbessern das Mikroklima und dienen als Lebensraum für viele Insekten- und Vogelarten.

Um diese wichtigen Funktionen zu erhalten, unterstützt die Landeshauptstadt private und gewerbliche Grundstückseigentümer finanziell bei Maßnahmen zur Baumpflege und Neupflanzung.

Durch gezielte Förderprogramme möchte Dresden Anreize schaffen, damit Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen aktiv zur Erhaltung des städtischen Grüns beitragen.

Welche Maßnahmen der Baumpflege werden gefördert?

In Dresden werden verschiedene Maßnahmen im Bereich der Baumpflege finanziell unterstützt:

  • Baumschnitt und Kronenpflege: Fachgerechte Schnittmaßnahmen zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit und Förderung des gesunden Baumwachstums.
  • Mistelbeseitigung: Entfernung von Misteln an Altbäumen, um deren Vitalität langfristig zu sichern.
  • Pflanzung neuer Gehölze: Pflanzungen einheimischer Baumarten auf privaten oder gewerblichen Grundstücken.
  • Pflege von Jungbäumen: Unterstützung bei der Etablierung junger Obst- oder Laubbäume durch gezielte Pflegemaßnahmen.
  • Sanierung von Altbäumen: Maßnahmen zur Erhaltung alter Baumbestände, beispielsweise Entfernung von Misteln oder Totholz.

Die Förderung richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen oder Vereine, die entsprechende Maßnahmen auf ihren Grundstücken durchführen möchten.

Voraussetzungen für die Beantragung eines Zuschusses in Dresden

Um einen Zuschuss für die Baumpflege in Dresden zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Standort in Dresden
    Die Maßnahme muss auf einem Grundstück innerhalb der Stadtgrenzen Dresdens durchgeführt werden.
  2. Einhaltung der Gehölzschutzsatzung
    Dresden verfügt über eine Gehölzschutzsatzung, die bestimmte Baumarten und Größen schützt. Veränderungen an geschützten Gehölzen bedürfen einer Genehmigung durch das Umweltamt der Stadt Dresden. Vor Beginn der Pflegearbeiten ist daher eine Genehmigung erforderlich1.
  3. Qualifizierte Durchführung
    Die Arbeiten müssen durch qualifizierte Fachkräfte erfolgen. Seit 2025 verlangt Sachsen bei bestimmten Förderprogrammen sogar eine nachgewiesene Qualifikation (z.B. Zertifizierungskurse zur Obstbaumpflege).

Welche Förderprogramme gibt es aktuell in Dresden?

In Dresden und Sachsen stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung:

Förderung durch das Umweltamt Dresden

Das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden fördert regelmäßig Gehölzpflanzungen auf privaten und gewerblichen Grundstücken. 

Die Mittel stammen aus Abgaben von Ersatzpflanzungen bei Baumfällungen an anderer Stelle. Interessierte müssen zunächst einen Beratungstermin vereinbaren, anschließend wird eine schriftliche Vereinbarung über den Einsatz der Fördermittel getroffen.

Jungbaumpflege für Obstgehölze (Fördergegenstand H)

Der Freistaat Sachsen fördert gezielt die Pflege junger Obstbäume mit einem festen Betrag von 36 Euro pro Baum.

Ziel ist es, junge Obstgehölze nachhaltig zu etablieren und langfristig die Biodiversität sächsischer Streuobstwiesen zu sichern.

Förderung einzelner Bäume, Baumgruppen und Alleen

Weiterhin gibt es Fördermöglichkeiten für das Pflanzen einheimischer Laubbäume als Einzelbaum oder Baumgruppen auf geeigneten Standorten im Freistaat Sachsen. Diese Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung auf Grundlage standardisierter Einheitskosten4.

Natürliches Erbe – Streuobstwiesenförderung

Im Rahmen der Förderrichtlinie "Natürliches Erbe" (FRL NE/2023) unterstützt Sachsen Maßnahmen zur Anlage, Pflege und Erhaltung von Streuobstwiesen sowie Obstbaumreihen.

Voraussetzung ist hier ein Nachweis über eine entsprechende Qualifikation der ausführenden Personen.

Wie beantrage ich den Zuschuss für Baumpflege in Dresden?

Der Ablauf zur Beantragung eines Zuschusses gestaltet sich folgendermaßen:

Schritt 1: Beratungsgespräch vereinbaren

Für eine Förderung durch das Umweltamt Dresden ist zunächst ein Beratungsgespräch erforderlich. Dieses vereinbaren Sie telefonisch unter den Nummern (03 51) 4 88 62 84 oder (03 51) 4 88 62 212.

Schritt 2: Antragstellung

Nach dem Beratungsgespräch stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim Umweltamt Dresden (formlos oder mit einem speziellen Antragsformular). Der Antrag sollte genaue Angaben zur geplanten Maßnahme enthalten.

Schritt 3: Bearbeitung des Antrags

Die Bearbeitungszeit beträgt maximal sechs Wochen. In dieser Zeit prüft das Umweltamt Ihren Antrag auf Vollständigkeit sowie Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften.

Schritt 4: Durchführung der Maßnahme

Nach Bewilligung können Sie mit den geplanten Arbeiten beginnen. Beachten Sie dabei unbedingt alle Vorgaben aus dem Bewilligungsbescheid.

Schritt 5: Auszahlung des Zuschusses

Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie einen Nachweis über die durchgeführten Arbeiten beim Umweltamt ein (z.B. Rechnungen). Anschließend erfolgt die Auszahlung des bewilligten Betrags.

Welche Dokumente benötige ich für meinen Förderantrag?

Für Ihren Antrag beim Umweltamt benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Formloses Anschreiben oder ausgefülltes Antragsformular (erhältlich auf www.dresden.de)
  • Beschreibung der geplanten Maßnahme (z.B. Art des Schnittes, Anzahl der Bäume)
  • Lageplan des Grundstücks
  • Fotos vom aktuellen Zustand (optional aber empfehlenswert)

Bei speziellen Förderprogrammen wie „Natürliches Erbe“ oder Jungbaumpflege sind zusätzlich Nachweise über Qualifikationen erforderlich.

Gibt es einen Rechtsanspruch auf Förderung?

Nein, grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung durch die Stadt Dresden oder den Freistaat Sachsen.

Die Mittelvergabe erfolgt nach Prüfung im Einzelfall sowie nach Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.

Fazit: So erhalten Sie erfolgreich Ihren Zuschuss für Baumpflege in Dresden

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Stadt Dresden bietet attraktive finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für private Eigentümer sowie Unternehmen an, um den wertvollen Baumbestand langfristig zu schützen und auszubauen.

Wichtige Voraussetzungen sind Standort innerhalb Dresdens, Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben sowie eine vorherige Beratung durch das städtische Umweltamt.

Nutzen Sie diese Möglichkeiten aktiv – nicht nur um Ihre eigenen Kosten zu reduzieren, sondern auch um nachhaltig zum Schutz des grünen Stadtbildes Dresdens beizutragen!

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