Welche Baumarten sind in Dresden besonders geschützt?

Welche Baumarten sind in Dresden besonders geschützt?
Um den wertvollen Baumbestand zu erhalten, gelten in der sächsischen Landeshauptstadt umfassende Schutzbestimmungen.
Doch welche Baumarten sind besonders geschützt und was sollten Grundstückseigentümer beachten?
Baumschutz in Dresden – Gesetzliche Grundlagen
Der Schutz von Bäumen in Dresden basiert auf mehreren rechtlichen Grundlagen.
Besonders wichtig ist dabei die sogenannte Gehölzschutzsatzung der Landeshauptstadt Dresden, die zuletzt 2018 vom Stadtrat beschlossen wurde und seit Januar 2019 gilt.
Ergänzend dazu kommen das Sächsische Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) sowie das Bundesnaturschutzgesetz zum Einsatz.
Die Gehölzschutzsatzung Dresdens verfolgt mehrere Ziele:
- Erhaltung des Baumbestandes und Förderung der Biodiversität
- Verbesserung des Stadtklimas und der Luftqualität
- Sicherstellung ökologischer Funktionen wie Schattenwurf, Feinstaubbindung und Lebensraum für Tiere
Welche Baumarten sind konkret geschützt?
In Dresden fallen zahlreiche Baumarten unter den besonderen Schutz der Gehölzschutzsatzung. Grundsätzlich gilt:
- Laub- und Nadelbäume ab einem Stammumfang von mindestens 30 Zentimetern, gemessen in einer Höhe von einem Meter über dem Boden, sind geschützt 5.
- Obstbäume genießen ebenfalls Schutz, allerdings erst ab einem Stammumfang von mindestens 60 Zentimetern 5.
Diese Regelungen gelten sowohl für bebaute als auch unbebaute Grundstücke.
Besonders hervorzuheben ist, dass seit einer Novelle des Sächsischen Naturschutzgesetzes im Jahr 2021 auch Baumarten wie Birken, Weiden und Pappeln wieder stärker geschützt sind, sofern sie den genannten Stammumfang erreichen.
Geschützte heimische Laubbäume
Zu den besonders geschützten heimischen Laubbäumen zählen unter anderem:
- Eichen (Quercus)
- Linden (Tilia)
- Ahornarten (Acer)
- Kastanien (Aesculus)
- Eschen (Fraxinus)
- Buchen (Fagus)
Diese Baumarten prägen das Stadtbild Dresdens maßgeblich und bieten wertvolle Lebensräume für zahlreiche Tierarten. Sie stehen daher im Fokus der Gehölzschutzsatzung.
Geschützte Nadelbäume
Auch Nadelgehölze wie:
- Kiefern (Pinus)
- Fichten (Picea)
- Tannen (Abies)
fallen unter die Dresdner Schutzbestimmungen, sobald sie den Mindeststammumfang von 30 Zentimetern erreichen.
Obstbäume – Besonderheiten im Schutzstatus
Obstbäume haben in Dresden eine besondere Bedeutung. Sie bieten nicht nur Früchte, sondern dienen auch als Lebensraum für Insekten und Vögel. Daher sind Obstbäume ab einem Stammumfang von 60 Zentimetern ebenfalls geschützt. Typische geschützte Obstbaumarten sind etwa:
- Apfelbaum (Malus domestica)
- Birnbaum (Pyrus communis)
- Kirschbaum (Prunus avium)
- Pflaumenbaum (Prunus domestica)
Zusätzliche Schutzgründe – Biotope und Habitate
Unabhängig von Art und Umfang können Bäume zusätzlichen Schutz genießen, wenn sie als Lebensraum für besonders geschützte Arten dienen. Dies betrifft beispielsweise:
- Bäume mit Höhlen oder Astlöchern, die Fledermäusen oder Vögeln als Brutstätte dienen
- Gehölze, an denen streng geschützte Pilze oder Flechten wachsen
- Bäume, die Teil eines geschützten Biotops nach §26 SächsNatSchG oder der FFH-Artenschutzrichtlinie sind
In diesen Fällen ist eine Fällung oder ein starker Rückschnitt grundsätzlich untersagt oder nur mit speziellen Ausnahmegenehmigungen erlaubt.
Schonzeiten für geschützte Bäume in Dresden
Zusätzlich zu den allgemeinen Schutzbestimmungen gelten saisonale Schonzeiten.
Zwischen dem 1. März und dem 30. September jeden Jahres dürfen grundsätzlich keine umfangreichen Schnittmaßnahmen oder Fällungen vorgenommen werden.
Diese Schonzeit dient insbesondere dem Artenschutz, da viele Tiere wie Vögel und Fledermäuse in dieser Zeit brüten oder ihren Nachwuchs aufziehen.
Ausnahmen sind lediglich schonende Pflegeschnitte zur Verkehrssicherung oder um Gehwege freizuhalten. Dabei darf jedoch keinesfalls der Brutbetrieb gefährdet werden.
Genehmigungspflichtige Maßnahmen an geschützten Bäumen
Wer in Dresden einen geschützten Baum fällen oder stark zurückschneiden möchte, benötigt zwingend eine Genehmigung des Umweltamtes.
Dabei gilt:
- Der Antrag auf Fällgenehmigung muss rechtzeitig gestellt werden; die Bearbeitungszeit beträgt bis zu sechs Wochen.
- Die Genehmigung ist zwei Jahre gültig.
- Bei genehmigten Fällungen ist häufig eine Ersatzpflanzung verpflichtend vorgeschrieben.
- Ungenehmigte Eingriffe können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.
Warum ist der Schutz bestimmter Baumarten so wichtig?
Der besondere Schutz bestimmter Baumarten in Dresden hat ökologische sowie klimatische Gründe:
Klimaschutz & Stadtklima
Bäume reduzieren Hitzeinseln im Sommer erheblich durch Schattenwurf und Verdunstungskühlung. Gerade große Laubbäume wie Linden oder Kastanien leisten hier wertvolle Dienste.
Biodiversität & Artenschutz
Geschützte alte Bäume bieten Lebensraum für zahlreiche Tierarten wie Vögel, Fledermäuse oder Insekten. Ihre Erhaltung ist daher entscheidend für die biologische Vielfalt im urbanen Raum.
Luftqualität & Gesundheit
Bäume filtern Schadstoffe aus der Luft und verbessern so nachhaltig die Luftqualität in Städten wie Dresden.
Fazit: Welche Baumarten sind nun besonders geschützt?
Zusammenfassend lässt sich sagen: In Dresden genießen grundsätzlich alle Laub- und Nadelbäume ab 30 cm Stammumfang sowie Obstbäume ab 60 cm besonderen gesetzlichen Schutz.
Zusätzlich stehen Baumarten wie Birken, Pappeln und Weiden wieder verstärkt unter Schutz.
Darüber hinaus können einzelne Bäume unabhängig von Art und Größe geschützt sein, wenn sie wertvolle Habitate darstellen.
Für Grundstückseigentümer bedeutet dies: Vor jeder geplanten Maßnahme an Bäumen sollte unbedingt geprüft werden, ob diese unter den besonderen Schutz fallen.
Im Zweifelsfall hilft das Dresdner Umweltamt weiter, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Durch diese umfassenden Regelungen trägt Dresden wesentlich zum Erhalt seines wertvollen Baumbestandes bei – ein wichtiger Beitrag zur Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bürger sowie zum Klimaschutz in der sächsischen Landeshauptstadt.
