Welche Bäume darf ich in Dresden ohne Genehmigung fällen?

Welche Bäume darf ich in Dresden ohne Genehmigung fällen?

Rechtliche Grundlagen

In Dresden, einer Stadt bekannt für ihre grünen Parkanlagen und naturreichen Stadtviertel, unterliegt das Fällen von Bäumen strengen Regelungen zum Schutz des wertvollen Stadtgrüns. 

Für Grundstücksbesitzer stellt sich häufig die Frage, welche Bäume ohne behördliche Genehmigung entfernt werden dürfen.

Dieser umfassende Leitfaden bietet Ihnen alle wichtigen Informationen zur aktuellen Rechtslage in Dresden, den Ausnahmen von der Genehmigungspflicht und den geltenden Zeiträumen für erlaubte Fällarbeiten im Jahr 2025.

Die Gehölzschutzsatzung Dresden

Die Landeshauptstadt Dresden verfügt über eine umfassende Gehölzschutzsatzung, die den Schutz von Bäumen und anderen wertvollen Gehölzen regelt.

Seit dem 1. März 2021 gilt diese Satzung wieder uneingeschränkt, nachdem zuvor Unterschiede zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken bestanden.

Eine entscheidende Änderung des Sächsischen Landtags vom 3. Februar 2021 hat die landesrechtlichen Beschränkungen für Kommunen aufgehoben, wodurch Dresden nun Bäume und Gehölze auf bebauten Grundstücken wieder umfassender durch Satzung schützen kann.

Diese Gesetzesänderung stärkt den Baumschutz erheblich.

Wolfgang Socher, Leiter des Dresdner Umweltamtes, betonte die Bedeutung dieser Änderung: "Bäume sind gerade in Zeiten des Klimawandels ein wichtiger Teil einer lebenswerten Stadt.

Sie schaffen grüne Erlebnisräume und machen die sommerliche Hitze und Trockenheit erträglicher."

 Die aktuelle Regelung schließt nun viele Bäume ein, die zuvor nicht unter besonderem Schutz standen.

Welche Bäume sind in Dresden generell geschützt?

Nach der aktuellen Gehölzschutzsatzung genießen folgende Bäume in Dresden Schutz:

- Laubbäume mit einem Stammumfang ab 30 Zentimetern
- Nadelbäume mit einem Stammumfang ab 30 Zentimetern
- Obstbäume mit einem Stammumfang ab 60 Zentimetern
- Besonders wertvolle Hecken, Großsträucher und Klettergehölze

Der Stammumfang wird dabei in einer Höhe von einem Meter über dem Boden gemessen.

Bemerkenswert ist, dass seit März 2021 auch Birken, Pappeln und Weiden auf bebauten Grundstücken wieder unter Schutz stehen, die zuvor ausgenommen waren.

Welche Bäume dürfen Sie ohne Genehmigung fällen?

Basierend auf den aktuellen Vorschriften dürfen Sie in Dresden folgende Bäume ohne Genehmigung fällen:

1. Bäume mit einem Stammumfang unter 30 Zentimetern (gemessen in einem Meter Höhe über dem Boden)
2. Obstbäume mit einem Stammumfang unter 60 Zentimetern
3. Kleinere Bäume oder Sträucher, die zur Wiederherstellung ungenutzter Flächen für landwirtschaftliche Zwecke entfernt werden

Es ist wichtig zu verstehen, dass diese Ausnahmen nur für bestimmte Bäume gelten. Sobald ein Baum die genannten Maße überschreitet, fällt er unter den Schutz der Gehölzschutzsatzung und darf nicht ohne Genehmigung gefällt werden.

Die Schonzeit: Zeitliche Beschränkungen für Baumfällungen

Selbst wenn Ihr Baum nicht unter die Genehmigungspflicht fällt, müssen Sie die gesetzliche Schonzeit beachten. In Dresden, wie im gesamten Bundesland Sachsen, gilt:

- Die Schonzeit läuft vom 1. März bis zum 30. September
- Während dieser Zeit dürfen grundsätzlich keine Bäume und Gehölze gefällt oder stark zurückgeschnitten werden
- Erlaubt sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte[3]

Diese Regelung dient dem Schutz von brütenden Vögeln und anderen Tieren, die Bäume als Lebensraum nutzen.

Die Schonzeit ist unabhängig davon, ob ein Baum genehmigungspflichtig ist oder nicht. Selbst kleinere, nicht genehmigungspflichtige Bäume dürfen während der Schonzeit nicht gefällt werden.

Fällungen sind demnach nur im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 28./29. Februar des Folgejahres erlaubt. Planen Sie Baumfällarbeiten daher rechtzeitig in den Wintermonaten.

Ausnahmefälle: Wann ist eine Fällung trotz Schonzeit möglich?

In bestimmten Situationen können Ausnahmen von den Schutzbestimmungen gewährt werden:

Gefahrenabwehr

Stellt ein Baum eine unmittelbare Gefahr für Personen oder Eigentum dar, kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Dies gilt beispielsweise bei:
- Sturmschäden, die die Standsicherheit des Baumes beeinträchtigen
- Erkrankten Bäumen mit akuter Bruchgefahr
- Bäumen, die ein Gebäude oder eine Versorgungsleitung gefährden

Das Dresdner Umweltamt prüft diese Fälle und kann eine Genehmigung zur Fällung auch während der Schonzeit erteilen.

Bauprojekte

Bei genehmigten Bauvorhaben kann unter bestimmten Umständen eine Ausnahme für die Fällung geschützter Bäume erteilt werden. Hierbei ist jedoch häufig eine Ausgleichspflanzung erforderlich. Jeder Fall wird individuell vom Umweltamt geprüft, wobei alternative Lösungen zum Erhalt des Baumes vorrangig betrachtet werden.

Beantragung einer Fällgenehmigung

Falls Ihr Baum unter den Schutz der Gehölzschutzsatzung fällt, müssen Sie eine Genehmigung beantragen. Der Antragsprozess umfasst:

1. Einreichung eines schriftlichen Antrags beim Umweltamt der Stadt Dresden
2. Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen:
- Kurze Begründung für die Fällung
- Lageplan mit Standorten der Gehölze (zweifach)
- Artname des Baumes (soweit bekannt)
- Größenangaben gemäß den Bestimmungen
- Kronendurchmesser

Seit der Gesetzesänderung im Jahr 2021 hat sich die Bearbeitungszeit für Anträge von maximal drei auf maximal sechs Wochen verlängert.

Das Verfahren selbst ist kostenfrei.

Anträge können ganzjährig gestellt werden, aber die Fällung darf bei positivem Bescheid erst nach der Schonzeit erfolgen.

Die Genehmigung ist in der Regel zwei Jahre lang gültig.

Ökologische Bedeutung der Baumschutzsatzung

Die strengen Regelungen zum Baumschutz in Dresden haben einen wichtigen ökologischen Hintergrund.

Bäume erfüllen zahlreiche wichtige Funktionen im städtischen Ökosystem:

- Sie verbessern die Luftqualität durch Filterung von Schadstoffen
- Sie spenden Schatten und kühlen das Stadtklima, was besonders in heißen Sommern wichtig ist
- Sie bieten Lebensraum für zahlreiche Tierarten und fördern die Biodiversität
- Sie dienen als wirksamer Lärmschutz und gestalten das Stadtbild attraktiver
- Sie tragen zur Reduzierung von Treibhausgasen bei

Gerade im Kontext des Klimawandels gewinnt der Erhalt von Stadtbäumen zunehmend an Bedeutung.

Ein großer, alter Baum kann durch mehrere hundert junge Bäume in seiner ökologischen Wirkung nicht vollständig ersetzt werden.

Experten schätzen, dass etwa 400 junge Bäume im Wert von einer Million Euro nötig wären, um eine alte Eiche zu ersetzen.

Ersatzpflanzungen und Ausgleichsmaßnahmen

Selbst wenn eine Genehmigung zur Baumfällung erteilt wird, ist in der Regel eine Ersatzpflanzung vorzunehmen.

Die Stadt Dresden legt großen Wert darauf, dass für jeden gefällten Baum ein adäquater Ersatz geschaffen wird.

Diese Pflicht besteht auch dann, wenn die Fällung eines Baumes auf dem eigenen Grundstück genehmigt wurde.

Die Anforderungen an Ersatzpflanzungen können je nach Größe, Art und ökologischer Bedeutung des gefällten Baumes variieren.

Das Umweltamt gibt im Rahmen der Genehmigung entsprechende Auflagen, die Art, Größe und Anzahl der zu pflanzenden Ersatzbäume festlegen.

Konsequenzen bei unerlaubter Baumfällung

Das Fällen geschützter Bäume ohne Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.

Die Höhe der Strafen richtet sich nach der Schwere des Verstoßes, der Größe und Art des betroffenen Baumes sowie der Frage, ob der Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde.

Zusätzlich zum Bußgeld kann die Stadt Dresden Ersatzpflanzungen anordnen oder, falls dies nicht möglich ist, eine Ausgleichszahlung festsetzen.

Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den ökologischen Schaden zu kompensieren, der durch die unerlaubte Fällung entstanden ist.

Wie messe ich den Stammumfang korrekt?

Der Stammumfang wird in einer Höhe von einem Meter über dem Boden gemessen. Verwenden Sie am besten ein Maßband, das Sie um den Stamm legen.

Benötige ich auch für stark beschnittene Äste eine Genehmigung?

Für starke Eingriffe in die Baumkrone, die über einen normalen Pflegeschnitt hinausgehen, ist ebenfalls eine Genehmigung erforderlich. Nur schonende Form- und Pflegeschnitte, die beispielsweise verhindern, dass Äste auf den Fußweg wachsen, sind genehmigungsfrei möglich.

Was passiert, wenn ich einen Baum auf meinem Grundstück habe, der eine Gefahr darstellt?

Bei akuter Gefahr sollten Sie umgehend das Umweltamt kontaktieren. In dringenden Fällen wird eine schnelle Prüfung durchgeführt und gegebenenfalls eine Sondergenehmigung für die Fällung erteilt.

Kann ich gegen eine abgelehnte Fällgenehmigung Widerspruch einlegen?

Ja, gegen einen ablehnenden Bescheid kann innerhalb der gesetzlichen Frist Widerspruch eingelegt werden. Die genauen Informationen zum Widerspruchsverfahren werden im Bescheid genannt.

Fazit: Verantwortungsvoller Umgang mit Bäumen in Dresden

Die Regelungen zum Baumschutz in Dresden unterstreichen die Bedeutung von Bäumen für das städtische Ökosystem und die Lebensqualität der Bewohner.

Während kleinere Bäume mit einem Stammumfang unter 30 Zentimetern (bei Obstbäumen unter 60 Zentimetern) ohne Genehmigung gefällt werden dürfen, gilt diese Ausnahme nur außerhalb der Schonzeit von März bis September.

Für alle größeren Bäume ist eine Genehmigung erforderlich, die beim Umweltamt der Stadt Dresden beantragt werden muss.

Die sorgfältige Prüfung jedes Antrags stellt sicher, dass nur dort Bäume entfernt werden, wo es unbedingt notwendig ist, und dass entsprechende Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden.

Als Grundstücksbesitzer in Dresden tragen Sie eine Mitverantwortung für den Erhalt des wertvollen Stadtgrüns.

Informieren Sie sich vor geplanten Fällarbeiten gründlich über die aktuellen Bestimmungen und wenden Sie sich im Zweifelsfall an das Umweltamt, das Sie berät und unterstützt.

Gemeinsam können wir dazu beitragen, dass Dresden auch in Zukunft eine grüne, lebenswerte Stadt bleibt.

Weitere Informationen zu Baumpflege, Gehölzschutz und Baumfällung finden Sie auf der offiziellen Website der Stadt Dresden.