Wann beginnt die Fällsaison in Dresden?

Wann beginnt die Fällsaison in Dresden?
Die Fällsaison in Dresden beginnt jedes Jahr am 1. Oktober und erstreckt sich bis zum 28. bzw. 29. Februar des Folgejahres.
Für die kommende Saison bedeutet dies, dass ab dem 1. Oktober wieder Bäume gefällt werden dürfen, sofern die entsprechenden Genehmigungen vorliegen.
Diese festgelegte Zeitspanne ist nicht willkürlich gewählt, sondern basiert auf ökologischen Grundlagen und rechtlichen Vorgaben, die den Schutz von Bäumen und darauf lebenden Tieren gewährleisten sollen.
Rechtliche Grundlagen der Fällsaison in Dresden
Die zeitliche Begrenzung der Baumfällungen in Dresden basiert auf dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie der Gehölzschutzsatzung der Landeshauptstadt Dresden.
Gemäß dieser Vorschriften sind Baumfällungen nur im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28./29. Februar erlaubt.
Außerhalb dieser Zeit, also vom 1. März bis 30. September, sind Fällarbeiten grundsätzlich verboten.
Diese Regelung dient vor allem dem Schutz von Vögeln während ihrer Brutzeit.
Das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft der Stadt Dresden hält sich strikt an diese Vorgaben und verzichtet auf Fällarbeiten außerhalb der festgelegten Fällsaison.
Eine Ausnahme bilden nur Situationen, in denen Gefahr im Verzug ist, beispielsweise wenn ein Baum nach einem Sturm umzustürzen droht und eine unmittelbare Gefahr für Menschen oder Gebäude darstellt.
Warum gibt es eine Fällsaison in Dresden?
Der Hauptgrund für die zeitliche Begrenzung von Baumfällarbeiten liegt im Vogelschutz.
Ab dem 1. März beginnt die sogenannte Vogelschutzsaison, die bis Ende Oktober andauert.
In dieser Zeit brüten viele Vogelarten in den Bäumen, und Fällarbeiten würden ihren Lebensraum und Nachwuchs zerstören.
Die Fällsaison wurde daher bewusst in die Wintermonate gelegt, wenn die meisten Vögel nicht brüten und die Bäume in der Vegetationsruhe sind.
Zusätzlich zum zeitlichen Schutz gilt in Dresden ganzjährig die Gehölzschutzsatzung, die bestimmte Bäume und andere Gehölze unter besonderen Schutz stellt.
Laut dieser Satzung dürfen unter anderem Laub- und Nadelbäume ab einem Stammumfang von 30 cm nur in Ausnahmefällen und mit einer Genehmigung des Umweltamtes gefällt werden.
Welche Bäume dürfen in Dresden gefällt werden?
In Dresden gelten klare Regelungen, welche Bäume ohne Genehmigung gefällt werden dürfen.
Auf bebauten Grundstücken können Bäume mit einem Umfang von weniger als einem Meter (gemessen in 1,5 Meter Höhe) ohne Genehmigung entfernt werden.
Für unbebaute Grundstücke gilt dagegen, dass Bäume mit einem Stammumfang unter 30 cm in einer Höhe von 130 cm über dem Boden ohne Genehmigung gefällt werden können.
Bei Obstbäumen ist die Regelung noch großzügiger: Hier liegt die Grenze bei einem Stammumfang von 60 cm.
Alle Bäume mit größerem Stammumfang benötigen auch während der Fällsaison eine Genehmigung vom Umweltamt der Stadt Dresden.
Antragsstellung für eine Fällgenehmigung in Dresden
Wenn Sie einen geschützten Baum in Dresden fällen möchten, müssen Sie einen Antrag beim Umweltamt stellen.
Die Bearbeitungszeit für einen solchen Antrag kann bis zu sechs Wochen betragen, und es wird dringend empfohlen, die Genehmigung vor Beginn der Arbeiten abzuwarten, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.
Der Antrag sollte detaillierte Informationen über den Baum, seine Lage und den Grund für die Fällung enthalten.
In der Regel müssen Sie auch nachweisen, dass keine anderen Möglichkeiten zur Behebung eines Problems bestehen, wie beispielsweise alternative Pflegemaßnahmen.
Fällungen außerhalb der Saison – nur mit Sondergenehmigung
Sollte es unbedingt notwendig sein, einen Baum außerhalb der Fällsaison zu entfernen, ist eine spezielle "Befreiung vom Gehölzschnittverbot nach § 67 (1) BNatSchG" erforderlich.
Diese wird ebenfalls vom Umweltamt ausgestellt wird.
Diese Ausnahmegenehmigungen werden jedoch nur in begründeten Fällen erteilt, etwa bei akuter Gefahr für die öffentliche Sicherheit.
In solchen Fällen empfiehlt es sich, frühzeitig Kontakt mit dem Umweltamt aufzunehmen und die Situation zu schildern.
Das Amt kann dann eine fachliche Einschätzung vornehmen und gegebenenfalls eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
Konsequenzen bei Missachtung der Fällsaison
Wer in Dresden Bäume außerhalb der festgelegten Fällsaison ohne entsprechende Genehmigung fällt, muss mit Bußgeldern rechnen.
Die Stadt Dresden verfügt über einen Bußgeldkatalog, der bei Verstößen gegen die Gehölzschutzsatzung zur Anwendung kommt.
Fazit zur Fällsaison in Dresden
Die Fällsaison in Dresden beginnt also jedes Jahr am 1. Oktober und endet am 28./29. Februar des Folgejahres.
Innerhalb dieses Zeitraums dürfen Bäume unter Beachtung der geltenden Gehölzschutzsatzung gefällt werden.
Für größere Bäume ist auch während der Fällsaison eine Genehmigung erforderlich.
Diese Regelungen dienen dem Schutz der Natur und insbesondere der Vogelwelt.
Sie tragen dazu bei, dass Dresden trotz notwendiger Fällungen aus Sicherheitsgründen eine grüne Stadt mit einem gesunden Baumbestand bleibt.
